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Service

Einsendungen und Materialanforderungen

Um auf höchstem Qualitätsniveau zu arbeiten ohne dadurch die Durchlaufzeiten zu verlängern, sind unsere Abläufe stark standardisiert.

Bitte unterstützen Sie uns darin, und schicken Sie uns Ihre Einsendungen ausschließlich in den von uns dafür zur Verfügung gestellten Versand-Gefäßen mit den dafür vorgesehenen Begleitformularen.

Durch die Änderung der §§ 24 und 25 des Bundesmantelvertrages-Ärzte und der dazugehörigen Vordruckvereinbarung vom 01.04.2024, wurde festgelegt, dass die Beauftragung von pathologischen Untersuchungen als in-vitro-diagnostische Leistung nur noch über das Muster 10 veranlasst werden kann.

Wir möchten Sie daher bitten, uns zusammen mit dem Begleitschein (s. Download Formulare) nur noch das neue Muster 10 für die Beauftragung von in-vitro-diagnostischen Leistungen zukommen zu lassen.

Befundauskünfte

  • Befund per Briefpost
    Sofern Sie nichts Anderes verlangen, wird Ihnen der Befund per Briefpost zugestellt.
  • Befundergebnisse per Fax

    In dringenden Fällen können wir Ihnen die Ergebnisse per Fax zukommen lassen. Aus Gründen des Datenschutzes muss uns Ihre schriftliche Bestätigung vorliegen, dass Ihr Faxgerät vor dem Zugriff durch unbefugte Personen gesichert ist.

    Hier können Sie sich das erforderliche Formular als PDF herunter laden.

  • online-Befundabfrage

    Für Kunden, die sehr häufig dringende Ergebnisse benötigen, haben wir eine Softwarelösung implementiert, die eine online Befundabfrage erlaubt.
    Mehr dazu erfahren Sie aus dieser Broschüre , die wir Ihnen zum Download bereitgestellt haben.

Das ZPEM verfügt über ein Verfahren zur Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden und Einsprüchen. Zum Vorbringen von Beschwerden und Einsprüchen können die angegebene Telefonnummer und E-Mail Adresse genutzt werden. Jede vorgetragene Beschwerde oder jeder vorgetragener Einspruch wird unparteilich geprüft und bearbeitet. Sie erhalten zeitnah eine Rückantwort.